Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung ist Bestandteil der Satzung des Schützenvereins Lindern e.V. und dient der Erläuterung bzw. Ergänzung der Satzung und regelt den weiteren Ablauf eines Schützenjahres.

Schützenjahr

Das Schützenjahr beginnt jeweils mit der Generalversammlung / Mitgliederversammlung, die in den Monaten September/Oktober eines jeden Jahres stattzufinden hat.


Weiterer Zweck des Vereins

Neben dem in der Satzung genannten Zweck ist ein weiterer Zweck des Vereins, die Geselligkeit zu hegen und zu pflegen sowie das jährliche Volks- und Schützenfest zu feiern. Weiterhin findet alljährlich der Schützenball statt sowie weitere Kompaniefeste.


Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden von den Vertrauensleuten eingesammelt soweit kein Dauerauftrag des Mitglieds besteht, und an den Kassierer weitergeleitet. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils bis zum 01.04. eines jeden Jahres zu entrichten.


Vorstand, erweiterter Vorstand, Beisitzer (beratende Mitglieder)

Zu den beratenden Mitglieder gehören der Präsident, der Hauptmann, der/die Schießsportleiter, der/die Schießmeister. Zum erweiterten Vorstand gehören alle Offiziere des Schützenvereins, die eine Funktion im Verein haben und weitere Mitglieder, die der vertretungsberechtigte Vorstand hierfür bestimmt.

Der vertretungsberechtigte Vorstand trifft sich regelmäßig auf Einladung des Schriftführers oder des ersten Vorsitzenden zu Vorstandssitzungen. Über Beschlüsse des vertretungsberechtigten Vorstandes wird der erweiterte Vorstand in regelmäßigen Abständen unterrichtet. Der vertretungsberechtigte Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit Beschlüsse des erweiterten Vorstands und der Mitgliederversammlung nicht notwendig sind.


Mitgliederversammlung

Die General-/Mitgliederversammlung findet jeweils in der Schützenhalle Lindern, Werlter Straße, statt. Anträge einzelner Mitglieder müssen mindestens eine Woche vor der General-/Mitgliederversammlung des Vereins beim Schriftführer schriftlich eingereicht werden.

Schützenuniform gilt als Voraussetzung (jedoch nicht als Bedingung) für die Teilnahme an der Versammlung.


Schützenball

In der zweiten Novemberhälfte eines jeden Jahres – um den 20. November herum - findet an einem Sonnabend der alljährliche Schützenball statt. Zu diesem Festball werden alle Vereinsmitglieder rechtzeitig eingeladen. Es ist eine Pflicht das alle Königshäuser mit Gefolge an dem Festball teilnehmen.


Kompanieabende

In den Wintermonaten finden in der Schützenhalle Übungsabende der einzelnen Kompanien statt. Terminliche Absprachen sind unter den Kompanien zu regeln. Die Übungsabende sind im Jahreskalender, der in der Schützenhalle aushängt, zu notieren.


Schützenschnüre – Kordeln – Gemeindeabzeichen

In den Wintermonaten finden die entsprechende Schießabende für das Erreichen dieser Auszeichnungen statt. Die einzelnen Termine setzt der Oberschießmeister bzw. Schießmeister fest und trägt diese in den Jahreskalender ein.


Vereins- und Firmenpokalschießen

Alljährlich findet im Monat März dieses Schießen statt. Dazu werden alle Firmen, Vereine und Gruppen vom Schriftführer eingeladen. Die Bedingungen für diesen Wettkampf werden vom Oberschießmeister und dem Schießmeister in Verbindung mit dem Vorstand festgesetzt. Den genauen Termin setzt der Oberschießmeister in Absprache mit dem Vorstand fest und trägt diesen Termin im Jahreskalender ein. Gleichzeitig werden zu diesem Wettbewerb alle lebenden Majestäten eingeladen, die einen eigenen Pokalwettbewerb unter sich ausschießen.


Vereinsmeisterschaft

Für die Vereinsmitglieder findet im Monat März eines jeden Jahres die Vereinsmeisterschaft statt. Die Bedingungen für diesen Wettbewerb werden vom Oberschießmeister und dem Schießmeister festgesetzt. Der Termin ist im Jahreskalender einzutragen.


Schützenfest

Der alljährliche Höhepunkt des Schützenvereins ist das abzuhaltende Schützenfest. Der Termin ist jeweils über die Pfingsttage – Pfingstsamstag, Pfingstsonntag und Pfingstmontag. Das Schützenfest findet auf dem Gelände des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e.V. an der Werlter Straße statt.

Am Mittwoch vor Pfingsten findet in Absprache mit der katholischen Kirche ein Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e.V. statt.

Majestäten

Die Majestäten – Kinderkönig bzw. Kinderkönigin, Prinz bzw. Prinzessin und der König bzw. die Königin - werden am Pfingstsamstag ermittelt. Der Kinderkönig, bzw. die Kinderkönigin wird auf dem Luftgewehrstand ermittelt, der Prinz bzw. die Prinzessin und der König bzw. die Königin werden mit der Armbrust ermittelt.

Königsschießen

Am Königsschießen können alle Mitglieder des Schützenvereins der Gemeinde Lindern teilnehmen, die am Tag des Königsschießens das 21. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Jahren Mitglied im Schützenverein der Gemeinde Lindern e.V. sind und ihren Wohnsitz zwei Jahre in der Gemeinde Lindern haben. Außerhalb der Gemeinde Lindern wohnende Mitglieder können nicht am Königsschießen teilnehmen.

Die Anwärterinnen und Anwärter für das Königsschießen hat der jeweilige Kompanieführer bis zu einem vom Vorstand festgesetzten Termin dem Vorstand zu melden. Die Reihenfolge der Abgabe des Königsschusses erfolgt durch Losentscheid. Die Verantwortung, den Ablauf und Entscheidungen hierfür liegen in den Händen des Vorstandes, bzw. wird vom Vorstand geregelt.

Die Höhe des Zuschusses des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e.V. für den König bzw. die Königin wird vom Vorstand festgesetzt.

Weitere zum Thron zugehörige Personen werden vom König bzw. der Königin festgelegt. Dazu gehört auch die Kostenteilung.

Der König bzw. die Königin hat dafür Sorge zu tragen, dass an der Königskette eine Plakette auf eigene Rechnung angebracht wird. Die Größe und Art der Plakette ist mit dem Vorstand abzusprechen.

Eine Wiederholung des Königsschusses ist erst nach Ablauf von 25 Jahren möglich.

Kinderkönig/Kinderkönigin

Die Kinder schießen ihren eigenen König bzw. Königin aus. Die Zusammensetzung des Throns erfolgt in Absprache mit den Verantwortlichen des Schützenvereins. Es sollten neben dem Königspaar zwei weitere Paare zum Thron gehören. Der König, bzw. die Königin hat dafür Sorge zu tragen, dass an der Kinderkönigskette eine Plakette auf eigene Rechnung angebracht wird. Die Größe und Art der Plakette ist mit dem Vorstand abzusprechen. Die Höhe des Zuschusses des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e.V. für den Kinderkönig bzw. die Kinderkönigin wird vom Vorstand festgesetzt.

Am Kinderkönigsschießen können alle Schüler und Schülerinnen der Gemeinde Lindern teilnehmen, die am Tage des Königsschusses 12 Jahre alt sind, bis einschließlich des neunten Schuljahrganges.

Prinz/Prinzessin

Die Jugendlichen ab 16 Jahre bis 21 Jahre führen ein Prinzenschießen durch. Der Prinz, bzw. die Prinzessin hat dafür Sorge zu tragen, dass an der Prinzenkette eine namentliche Gravur – wie bereits bei den vorhandenen Plaketten – eingetragen wird. Die Höhe des Zuschusses des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e.V. für den Prinzen bzw. die Prinzessin wird vom Vorstand festgesetzt.

Bei Unstimmigkeiten über den Ablauf des Kinderkönigs-, Prinzen- und Königsschießens entscheidet der Vorstand.

Inthronisierung

Die Inthronisierung des Kinderkönigs/der Kinderkönigin und des Prinzen/der Prinzessin findet am Pfingstsonntag auf dem Marktplatz statt. Der Pfingstsonntag ist das Schützenfest für die Jugendlichen und Kinder.

Die Inthronisierung des Königs/der Königin findet am Pfingstmontag auf dem Marktplatz statt. Der Pfingstmontag ist das Schützenfest des Königs/der Königin. Zu diesem Fest werden Gastvereine, die Schützenbruderschaft Liener und der Schützenverein Garen/Marren eingeladen.

Der Abschluss des Schützenfestes ist am Mittwoch nach Pfingsten mit dem Anbringen des Adlers beim König/bei der Königin durch den Vorstand und den erweiterten Vorstand des Vereins.

Organisation

Der Ablauf des Schützenfestes und die damit verbundenen Vorkehrungen werden auf der Mitgliederversammlung bzw. auf der erweiterten Vorstandssitzung beschlossen.

Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen von den getroffenen Regelungen ohne Einschaltung einer General-/Mitgliederversammlung abzuweichen. Vorkehrungen, die unmittelbar mit dem Schützenfest zusammenhängen und nicht aufgeschoben werden können, werden vom Vorstand getroffen.


Ehrungen/Beförderungen

Ehrungen und Beförderungen werden grundsätzlich vom Vorstand auf dem Schützenfest vorgenommen. Der erweiterte Vorstand des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e.V. hat hierzu ein Vorschlagsrecht.


Kompanieführer und Vertrauensleute

Die Kompanieführer und Vertrauensleute werden grundsätzlich von den eigenen Kompanien gewählt und dem Vorstand mitgeteilt.


Lindern, im September 2000

gez. DER VORSTAND