Schützenverein Lindern

Geschäftsordnung

Ergänzung zur Satzung — Abläufe und Regelungen für das Schützenjahr.

I. Allgemeines

§ 1 Schützenjahr

Das Schützenjahr beginnt mit der Mitgliederversammlung, die im September eines jeden Jahres stattfindet.


§ 2 Weiterer Zweck des Vereins

Neben dem in der Satzung festgelegten Zweck der Förderung des Schießsports verfolgt der Verein das Ziel, die Geselligkeit zu fördern und zu pflegen sowie das jährliche Volks- und Schützenfest auszurichten. Darüber hinaus finden jährlich ein Schützenball sowie weitere Kompaniefeste statt.


§ 3 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet im September in der Schützenhalle Lindern, Am Schützenplatz, statt.

Anträge einzelner Mitglieder sind mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Schriftführer einzureichen.

Das Tragen der Schützenuniform gilt als erwünscht, ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.


§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils bis zum 01. April eines jeden Jahres fällig. Der Einzug der Beiträge erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren auf Grundlage einer vom Mitglied erteilten Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat).

In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine abweichende Zahlungsweise zulassen.


II. Vereinsorgane

§ 5 Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, der oder dem Kassenführenden, der oder dem Schriftführenden sowie der oder dem Oberschießmeister(in). Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre, wobei im zweijährigen Turnus gewählt werden soll. Sollte durch Rücktritt oder vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds der zweijährige Turnus unterbrochen werden, so ist die neu zu wählende Person analog zu § 10 der Vereinssatzung für die Dauer zu wählen, die bis zur kommenden regulären Wahl des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds verbleibt. Dies dient der Einhaltung des zweijährigen Wahlturnus.

Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit hierfür keine anderweitigen satzungsgemäßen Beschlüsse erforderlich sind.

Der geschäftsführende Vorstand tritt regelmäßig zu Sitzungen zusammen. Die Einladung erfolgt durch den Schriftführer oder den 1. Vorsitzenden. Über gefasste Beschlüsse wird der erweiterte Vorstand in angemessenen Abständen informiert.

Der Vorstand kann Beisitzer benennen. Diese nehmen an den Vorstandssitzungen teil und unterstützen die Arbeit des geschäftsführenden Vorstandes. Die Benennung erfolgt durch den Vorstand, die Bestätigung erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

Sofern die oder der Vorsitzende der Sportschützen Lindern e. V. nicht zugleich das Amt der Oberschießmeisterin oder des Oberschießmeisters im Schützenverein der Gemeinde Lindern e. V. innehat, nimmt diese Person als beratendes Mitglied an den Vorstandssitzungen des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e. V. teil.


§ 6 Beirat

Zur Unterstützung des geschäftsführenden Vorstandes besteht ein Beirat als beratendes Gremium. Er begleitet die organisatorische Arbeit des Vorstandes und berät insbesondere in Fragen der grundsätzlichen Ausrichtung der Vereinsarbeit.

Dem Beirat gehören der geschäftsführende Vorstand, die Beisitzer, der Ehrenpräsident, der Präsident, die höheren Offiziere (Hauptmann, Spieß, Adjutanten), die fünf Kompanieführer, die Leiterin der Damengruppe, die Leitung des Teams Medien sowie der amtierende Schützenkönig beziehungsweise die amtierende Schützenkönigin an. Darüber hinaus können weitere Mitglieder vom Vorstand benannt und durch Akklamation der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Mitglieder, die nicht durch ihr Amt oder ihre Stellung, sondern durch Benennung und Akklamation vom Vorstand in den Beirat berufen wurden, können durch den Vorstand und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung aus dem Beirat entlassen werden.

Dem Beirat steht insbesondere ein Vorschlagsrecht für Beförderungen sowie für die Einrichtung neuer Funktionsbereiche und Offiziersämter zu. Die Entscheidungsbefugnis verbleibt beim geschäftsführenden Vorstand.


§ 7 Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand umfasst neben dem geschäftsführenden Vorstand sämtliche aktiven Offiziere des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e. V. Mitglied des erweiterten Vorstandes ist jede Person, die ein Offiziersamt im Verein bekleidet, die Mitgliedschaft entsteht mit der Ernennung zum Offizier.

Dem erweiterten Vorstand gehören insbesondere die höheren Offiziere, die Kompanieführungen einschließlich ihrer Stellvertreter und Vertrauensleute, die Leitung der Damengruppe, die Offiziere der Funktionsbereiche und Teams sowie die Funktionsträger der Sportschützenabteilung, sofern diese auch Mitglied des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e. V. sind, an.

Der erweiterte Vorstand wird über Beschlüsse des geschäftsführenden Vorstandes unterrichtet und wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit an der organisatorischen Gestaltung des Vereins mit.


III. Beförderungen und Auszeichnungen

§ 8 Beförderungsregelung der Offiziere

Mit Übernahme eines Offiziersamtes werden alle Offiziere des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e. V., mit Ausnahme der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, der höheren Offiziere, der Kompanieführer sowie der Leiterin der Damengruppe, der Leitung des Teams Medien und der Schießmeister, in den Rang eines Fähnrichs befördert. Der Rang des Fähnrichs wird als äußeres Zeichen durch eine silberne Soutache gekennzeichnet.

Nach einer ununterbrochenen Amtszeit von zwei Jahren erfolgt die Beförderung zum Leutnant. Der Rang des Leutnants wird durch flache silberne Schulterklappen kenntlich gemacht.

Ränge, die zur Erhebung in den Offiziersrang berechtigen, sind der Rang-, Beförderungs- und Ehrenordnung vom 24.04.2026 zu entnehmen. Diese kann durch Vorstandsbeschluss erweitert und geändert werden.

Sämtliche Beförderungen und Verleihungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen des Schützenfestes.


§ 9 Dienstzeitabhängige Auszeichnungen

Für langjährige aktive Offizierstätigkeit werden nach zehn Jahren Amtsausübung ein Pickel, nach zwanzig Jahren ein zweiter Pickel und nach dreißig Jahren ein dritter Pickel verliehen. Die Dienstzeit beginnt mit der Erhebung in den Rang des Fähnrichs. Dienstzeitabhängige Auszeichnungen werden innerhalb eines Ranges gerechnet. Für langjährige aktive Offizierstätigkeit verliehene Pickel werden bei einer Beförderung in einen höheren Rang abgegeben.

Über eine weitergehende Beförderung oder besondere Auszeichnung nach vierzig Jahren Offizierstätigkeit entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Auch diese Ehrungen und Beförderungen werden im Rahmen des Schützenfestes vorgenommen.

Die Ränge der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, der höheren Offiziere, der Kompanieführer sowie der Leiterin der Damengruppe und der Leitung des Teams Medien ergeben sich aus der gesondert geregelten Rang-, Beförderungs- und Ehrenordnung des Vereins.


IV. Vereinsleben und Veranstaltungen

§ 10 Schützenball

Der Schützenball findet jährlich am letzten Samstag im Oktober statt. Die Teilnahme aller amtierenden Königshäuser, König beziehungsweise Königin, Prinz beziehungsweise Prinzessin sowie Kinderkönig beziehungsweise Kinderkönigin, einschließlich ihres jeweiligen Gefolges ist verpflichtend.


§ 11 Kompanien

Die fünf Kompanien sowie die Damengruppe bilden das Fundament des Vereinslebens. Sie tragen in besonderer Weise zur Gemeinschaft, zur Traditionspflege und zur aktiven Mitgestaltung des Vereins bei. Zur Abstimmung der Belange innerhalb der Kompanie bzw. Gruppe und des Vereins soll mindestens alle zwei Jahre eine gemeinsame Versammlung der Kompanien sowie der Damengruppe stattfinden.

Die Kompanieführer, stellvertretenden Kompanieführer und Vertrauensleute werden grundsätzlich von den jeweiligen Kompanien gewählt und dem Vorstand angezeigt. Mit Übernahme des Amtes erfolgt die Beförderung zum Fähnrich; nach zweijähriger Amtsausübung erfolgt die Beförderung zum Leutnant.

Zur Stärkung der Kameradschaft und des Zusammenhalts können die Kompanien eigenständig Veranstaltungen durchführen. Die geplanten Termine sind frühzeitig in den Vereinskalender einzutragen, um eine Doppelbelegung der Schützenhalle oder des Schützenplatzes zu vermeiden. Die Abstimmung erfolgt untereinander sowie in Absprache mit dem Vorstand.


§ 12 Schnurschießen im Winter

In den Wintermonaten werden Schießabende zur Erlangung von Schützenschnüren, Eicheln und Emblemen durchgeführt. Die organisatorische Verantwortung für Planung, Durchführung und Terminierung liegt beim Oberschießmeister und beim Schießmeister. Die Termine werden von ihnen festgesetzt und im Jahreskalender eingetragen.

Die Verleihung aller Schießleistungsabzeichen erfolgt im Rahmen des Schützenfestes am Schützenfestsonntag.


§ 13 Vereins- und Firmenpokalschießen

Das Vereins- und Firmenpokalschießen findet jährlich statt. Zu diesem Wettbewerb werden alle Firmen, Vereine und Gruppen durch den Oberschießmeister bzw. die Oberschießmeisterin eingeladen. Der genaue Termin wird in Absprache mit dem Vorstand bestimmt und im Jahreskalender vermerkt.

Alle Wettbewerbsbedingungen werden von der Oberschießmeisterin oder dem Oberschießmeister sowie der Schießmeisterin oder dem Schießmeister in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt.


§ 14 Vereinsmeisterschaft

Die Vereinsmeisterschaft findet jährlich statt. Die Wettbewerbsbedingungen sowie die Einteilung der Leistungsgruppen werden von der Oberschießmeisterin oder dem Oberschießmeister und von der Schießmeisterin oder dem Schießmeister festgelegt. Der Termin der Vereinsmeisterschaft wird von ihnen bestimmt und im Jahreskalender bekanntgegeben.


V. Schützenfest und Majestäten

§ 15 Schützenfest

Das Schützenfest ist der jährliche Höhepunkt des Vereinslebens. Es findet über die Pfingsttage auf dem Schützenplatz statt. Zur Vorbereitung des Schützenfestes wird der erweiterte Vorstand im Vorfeld durch den Vorstand eingeladen, um gemeinsam die Planung und organisatorische Durchführung des Festes abzustimmen.

Vor Pfingsten soll in Abstimmung mit der katholischen Kirche ein Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder gehalten werden.

Den feierlichen Abschluss bildet am Mittwoch nach Pfingsten das Anbringen des Adlers beim König beziehungsweise bei der Königin durch den Vorstand und den erweiterten Vorstand.

Alle 25 Jahre, ausgehend vom Gründungsjahr 1905, wird ein Jubiläumsschützenfest durchgeführt.

Die organisatorische Gesamtverantwortung für das Schützenfest liegt beim Vorstand.


§ 16 Ermittlung der Majestäten

(1) König / Königin

Der König beziehungsweise die Königin wird am Pfingstsamstag mit der Armbrust ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder, die am Tag des Königsschießens das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen dem Verein angehören und seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz im Gebiet der fünf Kompanien haben.

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden durch die jeweiligen Kompanieführer bis zu einem vom Vorstand festgelegten Termin gemeldet; die Reihenfolge der Schussabgabe wird ausgelost.

Der König beziehungsweise die Königin bestimmt die Zusammensetzung des Thrones und regelt die Kostenteilung. Für die Königskette ist auf eigene Kosten eine Plakette anzubringen; Größe und Ausführung sind mit dem Vorstand abzustimmen. Die Höhe des Zuschusses wird vom Vorstand festgelegt.

Eine erneute Teilnahme am Königsschießen ist erst nach Ablauf von 25 Jahren möglich.

(2) Kinderkönig / Kinderkönigin

Der Kinderkönig beziehungsweise die Kinderkönigin wird am Pfingstsamstag mit der Armbrust ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Lindern im Alter von zehn bis einschließlich vierzehn Jahren.

Die Zusammensetzung des Kinderthrons erfolgt in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Vereins; neben dem Königspaar sollen mindestens zwei weitere Paare dem Thron angehören. Der Richtwert für die Größe des Kinderthrons sind vier weitere Paare neben dem Kinderkönigspaar.

An der Kinderkönigskette ist auf eigene Kosten eine Plakette anzubringen; die Höhe des Zuschusses wird vom Vorstand festgelegt.

Die Kinderkönigswürde kann nur einmal erlangt werden.

(3) Prinz / Prinzessin

Jugendliche im Alter von fünfzehn bis einschließlich zwanzig Jahren ermitteln am Freitag nach Christi Himmelfahrt ihren Prinzen beziehungsweise ihre Prinzessin mit der Armbrust.

Die Zusammensetzung des Prinzenthrons erfolgt in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Vereins; dem Thron sollen neben dem Prinzen beziehungsweise der Prinzessin mindestens zwei weitere Paare angehören. Der Richtwert für die Größe des Prinzenthrons sind vier weitere Paare neben dem Prinzenpaar.

Für die Prinzenkette ist eine namentliche Gravur anzubringen; die Höhe des Zuschusses wird vom Vorstand festgelegt.

Bei Unstimmigkeiten im Ablauf des Kinderkönigs-, Prinzen- oder Königsschießens entscheidet der Vorstand.

Die Prinzenwürde kann nur einmal erlangt werden.

(4) Kaiser / Kaiserin

Das Kaiserschießen wird alle 25 Jahre im Rahmen eines Jubiläumsschützenfestes durchgeführt; der Kaiser beziehungsweise die Kaiserin wird mit der Armbrust ermittelt.

Am Preisschießen dürfen alle ehemaligen Schützenkönige teilnehmen; am Kaiserschießen dürfen ausschließlich ehemalige Könige teilnehmen, die noch nicht die Kaiserwürde errungen haben.

Die Organisation liegt beim amtierenden Vorstand; die Reihenfolge der Schussabgabe wird ausgelost.


Lindern, 24.04.2026

gez. DER VORSTAND

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