Schützenverein Lindern

Rang-, Beförderungs- und Ehrenordnung

Regelung zu Wahl, Ernennung, Beförderung, Dienstgraden, Rangabzeichen und Ehrenrängen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Rang-, Beförderungs- und Ehrenordnung regelt die Wahl, Ernennung, Beförderung, Dienstgrade, Rangabzeichen sowie die Verleihung von Ehrenrängen innerhalb des Schützenvereins der Gemeinde Lindern e. V.

(2) Sämtliche Amts-, Funktions- und Rangbezeichnungen gelten unabhängig vom Geschlecht der jeweiligen Person.

(3) Beförderungen und Ehrungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen des Schützenfestes.


§ 2 Geschäftsführender Vorstand

(1) Dem geschäftsführenden Vorstand gehören folgende Ämter an: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer und Oberschießmeister.

(2) Die Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

(3) Die Beförderung erfolgt auf dem nächstfolgenden Schützenfest.

(4) Der Dienstgrad lautet General; Kennzeichen sind gold geflochtene Schulterklappen.


§ 3 Höhere Offiziere

(1) Höhere Offiziere werden durch Beschluss des Vorstandes ernannt.

(2) Die Beförderung erfolgt auf dem nächstfolgenden Schützenfest.

(3) Dienstgradabzeichen:

  • Hauptmann: silber geflochtene Schulterklappen mit drei Pickeln.
  • Spieß: flache silberne Schulterklappen mit Fangschnur und Armstreifen.
  • Adjutanten: flache silberne Schulterklappen mit Fangschnur.

§ 4 Kompanieführung

(1) Kompanieführungen, stellvertretende Kompanieführungen sowie Vertrauensleute werden durch ihre jeweilige Kompanie gewählt.

(2) Die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber meldet die Nachfolge dem Vorstand.

(3) Die Beförderung erfolgt auf dem nächstfolgenden Schützenfest.

(4) Der Dienstgrad der Kompanieführung lautet Major; Kennzeichen sind silber geflochtene Schulterklappen.

(5) Stellvertretende Kompanieführungen und Vertrauensleute werden gemäß § 8 befördert, sofern kein höherer Dienstgrad geführt wird.


§ 5 Damengruppe

(1) Die Leitung der Damengruppe sowie die Vertrauensfrauen werden durch die Damengruppe gewählt.

(2) Die bisherige Amtsinhaberin meldet die Nachfolge dem Vorstand.

(3) Die Beförderung erfolgt auf dem nächstfolgenden Schützenfest.

(4) Kennzeichen der Leitung sind flache silberne Schulterklappen.

(5) Vertrauensfrauen werden gemäß § 8 befördert, sofern kein höherer Dienstgrad geführt wird.


§ 6 Team Medien

(1) Die Leitung des Teams Medien wird durch Beschluss des Vorstandes ernannt.

(2) Die Beförderung erfolgt auf dem nächstfolgenden Schützenfest.

(3) Der Dienstgrad lautet Major.

(4) Kennzeichen sind silberne Schulterklappen mit grünem Faden sowie eine Armbinde.


§ 7 Schießmeister

(1) Der Schießmeister wird durch Beschluss des Vorstandes ernannt.

(2) Die Beförderung erfolgt auf dem nächstfolgenden Schützenfest.

(3) Der Dienstgrad lautet Leutnant.

(4) Die Kennzeichen des Schießmeisters sind silberne Schulterklappen und eine Armbinde.


§ 8 Weitere Offiziere

(1) Mit Übernahme eines Offiziersamtes werden alle übrigen Offiziere auf dem nächstfolgenden Schützenfest in den Dienstgrad Fähnrich befördert.

(2) Kennzeichen ist eine silberne Soutache.

(3) Nach ununterbrochener Amtsausübung von zwei Jahren erfolgt die Beförderung zum Leutnant.

(4) Kennzeichen sind flache silberne Schulterklappen.


§ 9 Dienstzeitabhängige Auszeichnungen

(1) Nach zehn Jahren Amtsausübung wird ein Pickel verliehen.

(2) Nach zwanzig Jahren Amtsausübung wird ein zweiter Pickel verliehen.

(3) Nach dreißig Jahren Amtsausübung wird ein dritter Pickel verliehen.

(4) Über eine weitergehende Beförderung oder besondere Auszeichnung nach vierzig Jahren Offizierstätigkeit entscheidet der geschäftsführende Vorstand.


§ 10 Präsident

(1) Das Amt des Präsidenten ist das höchste Repräsentationsamt des Vereins.

(2) Die Ernennung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

(3) Mit der Ernennung erfolgt eine Beförderung. Der Dienstgrad richtet sich nach dem zuvor geführten Rang und wird durch den Vorstand festgelegt.

(4) Die Beförderung erfolgt im Rahmen des Schützenfestes.


§ 11 Ehrenränge

(1) Offiziere können für langjährige und vorbildliche Amtsführung durch Beschluss des Vorstandes mit einem Ehrenrang ausgezeichnet werden.

(2) Ehrenränge dienen der Würdigung besonderer Verdienste; sie begründen keine zusätzlichen Leitungsbefugnisse.

(3) Ein Ehrenrang kann insbesondere der Titel Ehrenpräsident sein.

(4) Die Verleihung erfolgt im Rahmen des Schützenfestes.


Lindern, Stand: April 2026

gez. DER VORSTAND

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